Regal mit Disserationsschriften

Stuttgarter Dissertationen

Alle Informationen zum Veröffentlichungsprozess Ihrer Dissertation als Teil der Promotion

Die Veröffentlichung der Dissertation ist Bestandteil der Promotion. Von dieser Veröffentlichung muss innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung eine vorgeschriebene Anzahl Pflichtexemplare bei der Universitätsbibliothek abgegeben werden (bei den Geisteswissenschaften innerhalb von zwei Jahren). Die Abgabe der Pflichtexemplare der Dissertation sowie deren Form sind in der aktuellen Promotionsordnung der Universität Stuttgart festgelegt.

Doktorand*innen, die vor Inkrafttreten der Neufassung der Promotionsordnung (01. April 2019) zur Promotion angenommen oder zugelassen wurden, können ihr Promotionsverfahren auch noch nach der Promotionsordnung 2016 abschließen.
Achten Sie aber bitte darauf, dass hier Übergangsbestimmungen einzuhalten sind (vgl. §21 der Promotionsordnung 2019).

Die Anzahl der abzugebenden Pflichtexemplare (s. §13 Abs. 2 der PromO 2019) und welche weiteren Unterlagen wir von Ihnen benötigen, hängt von der Art der Veröffentlichung ab.
Auch wenn die Promotion noch nach einer älteren PromO abgeschlossen wird, steht es den Doktorand*innen frei, die Dissertation nach den Regelungen des § 13 der PromO 2019 zu veröffentlichen.

Elektronische Veröffentlichung auf dem Publikationsserver der Universität Stuttgart (OPUS)

Sie veröffentlichen die Dissertation über die Universitätsbibliothek frei zugänglich im Internet.
Weitere Informationen zum Publizieren mit OPUS
Weitere Informationen zur Vorgehensweise bei Dissertationen

Wir benötigen von Ihnen:

  • die elektronische Fassung
    Dazu melden Sie sich bitte in OPUS an und laden die Datei(en) einschließlich der Beschreibung Ihrer Arbeit über ein Online-Formular hoch.
  • 6 gedruckte Exemplare
  • die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Lizenzbedingungen

Bitte beachten Sie die untenstehenden Richtlinien für die äußere Form.

Veröffentlichung in einem Verlag

Ein gewerblicher Verlag übernimmt die Herstellung und Verbreitung über den Buchhandel.

Wir benötigen von Ihnen:

  • 6 Exemplare der Verlagsausgabe
  • einen Nachweis des Verlags über eine Auflagenhöhe von mindestens 150 Exemplaren oder eine Bestätigung, dass der Titel bei print-on-demand-Verfahren mindestens vier Jahre lieferbar sein wird

Bitte beachten Sie die untenstehenden Richtlinien für die äußere Form.

Veröffentlichung als Eigendruck

Sie beauftragen eine Druckerei oder einen Copyshop mit dem Druck Ihrer Dissertation.

Wir benötigen von Ihnen:

  • 34 gedruckte Exemplare

Bitte beachten Sie die untenstehenden Richtlinien für die äußere Form.

Veröffentlichung als Band einer Institutsreihe

Falls Ihre Dissertation innerhalb einer Schriftenreihe erscheint, die von einer Einrichtung der Universität Stuttgart herausgegeben wird, hängt die Anzahl der abzugebenden Pflichtexemplare und, welche weiteren Unterlagen wir von Ihnen benötigen, von der Erscheinungsweise der Reihe ab.

  • Falls die Reihe elektronisch erscheint, gelten die Bestimmungen für die elektronische Veröffentlichung.
  • Erscheint die Reihe in einem Verlag, gelten die Bestimmungen für Verlagsveröffentlichungen.
  • Wird die Reihe vom Institut selbst verlegt, gelten die Bestimmungen für Eigendruck.

Veröffentlichung als Sonderdruck

Sie veröffentlichen Ihre Dissertation in einer Zeitschrift. In der Zeitschrift muss die Arbeit in einer Fußnote als Dissertation gekennzeichnet sein. Aus den abzugebenden Exemplaren müssen der Name der Zeitschrift, der Jahrgang (bzw. Band) und die Seitenzahl zweifelsfrei hervorgehen.

Wir benötigen von Ihnen:

  • 6 Exemplare des Sonderdrucks

Bitte beachten Sie die untenstehenden Richtlinien für die äußere Form.

Die äußere Form der jeweiligen Veröffentlichungsart ist im "Merkblatt für Doktorandinnen und Doktoranden über die äußere Form der Dissertationen" (im Anhang zur Promotionsordnung) geregelt.

Auf folgendes ist zu achten:

  • Zumindest in den abzugebenden Pflichtexemplaren muss ein Dissertationstitelblatt enthalten sein, das der Anlage 1 in der Promotionsordnung entspricht.
    Bitte beachten Sie die teilweise abweichenden Regelungen beim SC SimTech und bei der GSaME.
  • Zumindest in den abzugebenden Pflichtexemplaren müssen eine deutsche und eine in der Regel englische Zusammenfassung enthalten sein.
  • Bei der Veröffentlichungsart Verlagsveröffentlichung muss die gesamte Auflage durch Eindruck der Kennziffer „D 93“ (steht für "Dissertation der Universität Stuttgart") als Dissertation gekennzeichnet sein.
    "D 93" kann nur entfallen, wenn in der kompletten Auflage die Angabe, dass es sich um eine Stuttgarter Dissertation handelt, im Klartext vorhanden ist oder das Dissertationstitelblatt einziges Titelblatt ist.
  • Die Dissertation muss beidseitig bedruckt sein.
  • Als Bindungsart darf keine Ringbindung, sondern muss eine dauerhaft haltbare Bindung, z.B. Klebebindung, gewählt werden.
  • Wegen der langfristigen Archivierung darf kein Recyclingpapier verwendet werden. Nach Möglichkeit sollte die Dissertation auf säurefreiem Papier gedruckt werden.
  • Standardformat der gedruckten Exemplare ist DIN A5.
    In besonderen Fällen, z. B. bei Arbeiten mit größeren Zeichnungen und Tabellen, können andere Formate verwendet werden, möglichst das Format DIN A4. Dieses muss aber je nach Fakultät bzw. Einrichtung vom Promotionsausschuss genehmigt werden.

Weitere Festlegungen erfragen Sie bitte bei dem für Sie zuständigen Dekanat. In Zweifelsfällen entscheidungsberechtigt ist nur der zuständige Promotionsausschuss, nicht die Bibliothek oder die Hauptberichterin/der Hauptberichter (s. § 7 Abs. 1 der PromO).

Abzugeben sind die Pflichtexemplare sowie die dazugehörigen Unterlagen bei:

Universitätsbibliothek Stuttgart
Team Publikationsdienste (T3)
Holzgartenstr. 16
70174 Stuttgart

Die „Dissertationenstelle“ befindet sich im Erdgeschoss (Raum 00.098). Bitte vereinbaren Sie zur Abgabe vorher einen Termin mit uns:

Alternativ können Sie auch jemand anderen mit der Abgabe beauftragen oder uns Ihre Dissertation sowie die dazugehörigen Unterlagen per Post zukommen lassen. Bitte legen Sie Ihrem Paket einen Brief bei mit Ihren Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und der Adresse Ihrer Hauptberichterin/Ihres Hauptberichters.

Sobald wir alles korrekt und vollständig vorliegen haben, schicken wir 4 Exemplare der Dissertation an die Hauptberichterin/den Hauptberichter (gemäß §13 Abs. 4 der PromO). Diese bzw. dieser vergleicht die Exemplare mit dem Manuskript und meldet die Übereinstimmung durch Weiterleitung eines Exemplars dem jeweiligen Dekanat bzw. der Einrichtung (GSaME bzw. SC SimTech).
Die Freigabe erfolgt durch die Dekanin/den Dekan bzw. die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Promotionsausschusses. Das Dekanat bzw. die Einrichtung (GSaME bzw. SC SimTech) informiert sowohl die Universitätsbibliothek als auch das Prüfungsamt von der Freigabe. Das Prüfungsamt stellt die Urkunde aus und wir nehmen die Dissertation in den Bibliotheksbestand auf und geben ggf. die elektronische Fassung frei.

Eine Übersicht abgeschlossener Stuttgarter Dissertationen, geordnet nach Fakultäten, finden Sie in dem halbjährlich erscheinenden Verzeichnis "Dissertationen und Habilitationsschriften der Universität Stuttgart".

Ihre Ansprechpartner

 

Team Publikationsdienste (T3)

Holzgartenstr. 16, 70174 Stuttgart

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