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Frühestens 10 Tage vor Ende der Leihfrist ist eine Verlängerung möglich, sofern keine Vormerkung durch einen anderen Benutzer vorliegt.
Dreimal können Sie so die Leihfrist um einen weiteren Monat verlängern.
Möchten Sie das Medium darüber hinaus entleihen, so müssen Sie zur "vierten Verlängerung" das Medium zur erneuten Verbuchung zur Leihstelle bringen. Anschliessend haben Sie wieder die Möglichkeit, dreimal selbständig zu verlängern.
Verlängern können Sie, indem Sie im OPAC unter Mein Konto die Übersicht über die entliehenen Medien aufrufen und dort die Verlängerung der Leihfrist für einzelne oder alle Medien vornehmen.
Sie benötigen dazu die Nummer Ihres Bibliotheksausweises und Ihr Passwort.
Außerdem besteht die Möglichkeit der Leihfristverlängerung
Bitte geben Sie hier immer Ihre Kontonummer, Namen, Anschrift und ggf. Ihre Faxnummer an.
Wenn die Verlängerung der Frist nicht möglich ist, werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Bitte beachten Sie, dass schriftliche Verlängerungsanträge keine aufschiebende Wirkung haben, und planen Sie ggf. Zeit für den Postweg in beiden Richtungen ein.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Fristverlängerungen nicht telefonisch vorgenommen werden können.
s.a.: Mahngebühren.
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