Thema Ausleihe

Häufig gestellte Fragen zur Ausleihe.

Fragen rund um Öffnungs- und Servicezeiten, Ausweis, Passwort und Adresse

Die Öffnungszeiten der UB sind Montag - Freitag von 8:00 - 22:00 Uhr und Samstag - Sonntag von 10:00 - 22:00 Uhr.

Servicezeiten sind die Zeiten, an denen bibliothekarisches Personal an den Leihstellen ist.

Informationen zur Recherche, Anmeldung, Ausleihe und Rückgabe von Fernleihbestellungen, Sperrenbearbeitung und Bezahlung von Gebühren sind nur während der Servicezeiten möglich.

Die Servicezeiten der Leihstellen sind: Montag - Freitag von 8:00 - 18:00 Uhr, Samstag von 10:00 - 15:00 Uhr.

Außerhalb der Servicezeiten befindet sich ein Wachdienst im Gebäude.

Die Lesesäle können jederzeit auch ohne Ausweis genutzt werden. Die Ausleihe, das Bestellen von Medien und die Nutzung der elektronischen Ressourcen sind jedoch ohne Ausweis nicht möglich.

Bei Studierenden der Universität Stuttgart ist der Bibliotheksausweis in den Studienausweis integriert. Für die Dienste der UB melden sich Studierende mit der studentischen Nutzerkennung st... an.

Mitarbeitende der Universität Stuttgart mit ac-Account erhalten einen Bibliotheksausweis, sobald sie sich mit der universitären Nutzerkennung ac... bei SIAM angemeldet und die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek anerkannt haben, an einer der Leihstellen während der Servicezeiten.

Mitarbeitende der Universität Stuttgart ohne ac-Account benötigen einen gültigen deutschen Personalausweis bzw. einen Reisepass oder einen Aufenthaltstitel (mit einem Ablaufdatum mindestens zwei Monate in der Zukunft), das ausgefüllte Anmeldeformular und das ausgefüllte und gestempelte Formular zur Bescheinigung über den Status als Mitarbeitende / Mitarbeitender. Bei Vorlage stellen wir Ihnen einen Bibliotheksausweis an der Leihstelle während der Servicezeiten aus.

Privatpersonen / Externe mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland erhalten den Bibliotheksausweis bei der Anmeldung an der Leihstelle während der Servicezeiten. Für diesen Personenkreis wird der Bibliotheksausweis gegen Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises, einer elektronischen Aufenthaltstitel-Scheckkarte (mit einem Ablaufdatum mindestens zwei Monate in der Zukunft) oder eines Reisepasses in Verbindung mit einer Meldebestätigung an der Leihstelle ausgegeben. Minderjährige benötigen zusätzlich die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

Ausweiserstellung und Ausleihe sind kostenlos.

Melden Sie den Verlust des Bibliotheksausweises umgehend der UB. Einen Ersatzbibliotheksausweis erhalten Sie dann gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und Zahlung einer Gebühr von 2,50 € an der Leihstelle.

Den Verlust des Studienausweises ECUS melden Sie bitte direkt beim Studiensekretariat. Dort erhalten Sie gegen eine Gebühr von 10 € einen Ersatz-Studienausweis.

Das Startpasswort ist Ihr Geburtsdatum mit vorangestelltem ub in der Form ubTT.MM.JJJJ

  • Die Länge muss zwischen 8 und 26 Zeichen betragen.
  • Minimalzahl an Zeichentypregeln, die erfüllt werden müssen: 3
  • Minimum Kleinbuchstaben: 1
  • Minimum numerisch: 1
  • Minimum Sonderzeichen: 1
  • Minimum Großbuchstaben: 1
  • Darf nicht enthalten: Nutzerkennung (Kurzform) sowie Namensbestandteile, wenn jeweils länger als 2 Zeichen

Weitere Passwortänderungen können Sie unter https://siam.uni-stuttgart.de/ durchführen.

Studierende der Universität Stuttgart: wenden sich bitte an die Benutzerberatung des TIK.

Mitarbeitende der Universität Stuttgart mit einem ac-Account: wenden sich bitte an ihre Institutsleitung / ihre Einrichtungsbeauftragten.

Privatpersonen / Externe / Mitarbeitende der Universität ohne ac-Account: wenden sich bitte telefonisch oder über das Kontaktformular bei einer der Leihstellen. Dort wird Ihr Passwort auf das Startpasswort, also auf Ihr Geburtsdatum mit vorangestelltem ub in der Form ubTT.MM.JJJJ zurückgesetzt. Sie müssen es anschließend wieder auf ein höherwertiges Passwort ändern.

Kontakt:

Siehe dazu auch:

Wenn Sie Studierende(r) der Universität Stuttgart sind, melden Sie Adressänderungen im Campus-Management-Portal C@MPUS. Die Daten werden von dort in unser Ausleihsystem eingespielt.

Privatpersonen / Externe können Adressänderungen direkt an eine der Leihstellen oder über das Kontaktformular melden.

Studierende der Universität Stuttgart haben automatisch die studentische E-Mail-Adresse im Bibliothekskonto hinterlegt.

Mitarbeitende der Universität Stuttgart mit ac-Account haben automatisch die dienstliche universitäre E-Mail-Adresse im Bibliothekskonto hinterlegt.

Mitarbeitende der Universität Stuttgart ohne ac-Account und Privatpersonen / Externe können die E-Mail-Adresse in ihrem Bibliothekskonto eintragen.

Fragen rund um Medienstandorte, Bestellung, Bereitstellung und Ausleihe

Ermitteln Sie in unserem Katalog, ob das gewünschte Medium in der UB vorhanden ist.
Am Ende eines Titels finden Sie Hinweise auf den "Standort" und die "Verfügbarkeit". Je nach Standort kann das Medium

  • aus dem Magazin oder vom anderen UB Standort bestellt
  • bei laufender Ausleihe vorgemerkt
  • im Freihandbereich und Offenen Magazin selbst aus dem Regal geholt werden.

Im Bereich Freihand befindet sich der öffentlich zugängliche und ausleihbare Bestand. Er ist nach Fachgebieten geordnet.

Das offene Magazin gibt es nur am Standort Stadtmitte. Es ist ein Teil des Magazins, das offen zugänglich aufgestellt wurde. Der Bestand ist ausleihbar und nur sehr grob nach großen Fachgruppen sortiert. Hier empfiehlt sich eine vorherige Recherche im Katalog.

Gedruckte Zeitschriften sind im Lesesaal überwiegend in gesonderten Bereichen aufgestellt und nicht ausleihbar, auch nicht in Kurzausleihe.
Innerhalb der Fachgruppensignatur sind die Zeitschriften alphabetisch nach ihrem Titel sortiert.

In Semesterapparaten stehen klausurrelevante Literatur und wichtige Medien zu Studienveranstaltungen, die auf Wunsch von Lehrenden zusammengestellt werden.
Diese Medien sind nicht ausleihbar.

Die geschlossenen Magazine sind nicht frei zugänglich. Bitte bestellen Sie Medien aus diesen Bereichen über den Katalog der UB.

Das Magazin ist montags bis freitags von 10:00 bis 15:30 Uhr und samstags von 10:00 bis 14:30 Uhr besetzt. Stimmen Medienstandort und Abholort überein, stehen die bestellten Medien innerhalb von ca. 20 Minuten zur Abholung bereit.

Bestellte Medien vom jeweils anderen Bibliotheksstandort stehen am nächsten Tag ab ca. 13:00 Uhr bereit. Ausnahme: bei Bestellung am Freitag oder Samstag erfolgt die Bereitstellung am Montag ab 13:00 Uhr.

Sie können 150 Medien insgesamt ausleihen.

Medien, die für Sie im Selbstabholerregal bereitliegen, und Medien aus den Freihandregalen können Sie während der gesamten Öffnungszeiten an den Selbstverbuchungsgeräten ausleihen. Sie öffnen Ihr Bibliothekskonto, indem Sie entweder den Barcode des Ausweises unter den Ausweisscanner halten oder Ihren Studienausweis auf das Kartenlesegerät legen. Dann legen Sie die gewünschten Medien auf die gekennzeichnete Platte und beachten den Dialog am Bildschirm. Sobald die Medien erfolgreich gebucht sind, erhalten Sie einen Leihfristzettel, indem Sie auf den Beenden-Button drücken, und Ihr Bibliothekskonto wird wieder geschlossen.

Für einen Teil der Präsenzbestände besteht die Möglichkeit einer Kurzausleihe. Sie können diese Medien während der Servicezeiten (Montag bis Freitag 8:00 - 18:00 Uhr, Samstag 10:00 - 15:00 Uhr) an der Leihstelle ausleihen, die Leihfrist endet am siebten Tag nach dem Ausleihtag um 12:00 Uhr.
Eine Verlängerung oder direkte Neuausleihe ist nicht möglich.

Sie müssen an dem Bibliotheksstandort, an dem sie ausgeliehen wurden, zurückgegeben werden.
Für Kurzausleihen bestehen bei nicht rechtzeitiger Rückgabe erhöhte Mahngebühren.

Bestellte Medien werden 7 Tage lang bereitgestellt.

Wenn Sie bei der Bestellung / Vormerkung auf die Frage „Benachrichtigung bei Bereitstellung (per Brief gebührenpflichtig)?“ mit „Ja“ geantwortet haben, erhalten Sie eine E-Mail, sofern im Bibliothekskonto eine E-Mail-Adresse eingetragen ist, andernfalls einen Brief. In diesem Fall müssen Sie das Porto ersetzen.

Weil sie alt oder aus einem anderen Grund schützenswert sind oder weil es sich dabei um Loseblattausgaben handelt.

Ja. Ihr Konto wird erst gesperrt, sobald Ihre Mahngebühren 6 € oder mehr betragen.

Nein. Eine Ausleihe ist nur mit gültigem Bibliotheksausweis / Studienausweis der Universität Stuttgart möglich.

Literatur aus den Beständen der Institutsbibliotheken kann nicht an die UB bestellt werden.
Bitte wenden Sie sich direkt an die betreffende Bibliothek, beachten Sie aber, dass es sich im Allgemeinen um Präsenzbestand handelt. Dieser ist in der Regel nicht ausleihbar.

Elektronische Bücher und Zeitschriften sind im Katalog aufgeführt. Statt einer Signatur finden Sie beim Titel jedoch einen Link, der zum Buch bzw. zur Zeitschrift führt.

Die elektronischen Angebote (E-Books, E-Journals, Datenbanken) der Universitätsbibliothek Stuttgart können von Angehörigen der Universität Stuttgart, also Studierenden oder Mitarbeitenden, von zu Hause aus über VPN oder Shibboleth genutzt werden (weitere Informationen finden Sie hier).
Externe, also Nutzerinnen und Nutzer, die weder Studierende noch Mitarbeitende der Universität Stuttgart sind, können diese Angebote nur in den Räumen der Bibliothek an den ausgewiesenen Rechercheplätzen nutzen.

Fragen rund um Leihfrist, Leihfristverlängerung, Rückgabe, Mahnung und Medienverlust

Die Leihfrist beträgt 1 Monat. Pauschal kann maximal 5x jeweils um 1 Monat verlängert werden, wenn keine anderweitige Vormerkung vorliegt. Eine weitere Online-Verlängerung ist dann leider nicht möglich. Ist das Buch nicht anderweitig vorgemerkt, so können Sie es allerdings einfach erneut am Selbstverbuchungsplatz ausleihen. Eine vorherige Rückgabe ist nicht notwendig.

Eine Verlängerung ist frühestens 10 Tage vor Ablauf der Leihfrist möglich. Telefonische Verlängerungswünsche können nicht angenommen werden.

Bücher der Universitätsbibliothek Stuttgart können am Rückgabeautomat zu den Öffnungszeiten zurückgegeben werden. Für die Rückgabe benötigen Sie keinen Bibliotheksausweis.
Fernleihbücher oder andere Medien wie z.B. CDs oder Mikrofiches geben Sie bitte während der Servicezeiten an der Leihstelle, außerhalb der Servicezeiten, zur Rückbuchung am nächsten Werktag, beim Wachdienst ab.

Am Standort Vaihingen gibt es beim Haupteingang eine Rückgabebox, in die Bücher und andere Medien außerhalb der Öffnungszeiten eingeworfen werden können. Die Rückbuchung erfolgt am nächsten Werktag.

Medien können auf eigenes Risiko per Post an eine der beiden Leihstellen zurückgesendet werden. Dabei ist zu beachten, dass durch Verlust oder Beschädigung der Medien oder Verzögerung beim Versand Gebühren entstehen können.

Medien können am jeweils anderen Bibliotheksstandort abgegeben werden.
Ausgenommen sind Kurzausleihen. Diese müssen an dem Bibliotheksstandort abgegeben werden, an dem sie ausgeliehen wurden.

Nach Ablauf der Leihfrist gibt es ein paar Tage Kulanz, bevor die 1. Mahnung eingetragen wird, danach erfolgen die Mahnungen im Abstand von ca. 1 Woche.

Die 1. Mahnung beträgt 1,50 € pro Medium, die 2. Mahnung 5 €, die 3. und 4. Mahnung jeweils 10 € pro Medium. 
Die Mahnungen werden addiert.

Die Gebührenzahlung muss bar an einer der Leihstellen während der Servicezeiten erfolgen.

Melden Sie den Verlust rechtzeitig an eine der Leihstellen. Falls das Medium nach einer gewissen Frist nicht aufgefunden wird, erfolgt eine Ersatzbeschaffung.

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