Dissertationen
Um der Veröffentlichungspflicht für Ihre Dissertation nachzukommen, haben Sie die Wahl zwischen mehreren Veröffentlichungsarten. Eine mögliche Veröffentlichungsart ist die elektronische Veröffentlichung Ihrer Dissertation auf OPUS. Weitere mögliche Veröffentlichungsarten finden Sie hier.
Für eine elektronische Veröffentlichung Ihrer Dissertation melden Sie sich bitte in OPUS an, tragen alle notwendigen Angaben zur Beschreibung Ihrer Arbeit ein und laden die zugehörige(n) Datei(en) auf OPUS hoch.
Bevor Sie Ihre Datei(en) auf OPUS hochladen, achten Sie bitte darauf, dass diese bestimmte technische Rahmenbedingungen erfüllen.
Bitte klären Sie außerdem vor der elektronischen Veröffentlichung die urheber- und lizenzrechtliche Seite, damit der Veröffentlichung keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Nachdem Sie Ihre Arbeit hochgeladen und wir sie unter formalen Aspekten geprüft haben, bekommen Sie eine Rückmeldung von uns, ob aus unserer Sicht alles in Ordnung ist.
Falls Änderungen vorzunehmen sind, können wir das Dokument an Sie zurückverweisen und Sie können die Korrektur durchführen. Bitte beachten Sie, dass nach erfolgter Veröffentlichung keine Änderungen mehr durchgeführt werden können.
Wenn alles in Ordnung ist, können Sie die 6 Druckexemplare der Dissertation, die zusätzlich zur elektronischen Form abgeliefert werden müssen, anfertigen lassen. Bitte beachten Sie dabei die Richtlinien für die äußere Form der Veröffentlichung.
Die Online- und die Druckversion müssen genau übereinstimmen, um die korrekte Zitierbarkeit Ihrer Arbeit zu gewährleisten. Das bedeutet, auch die Formatierung und die Seitenzählung müssen identisch sein. Drucken Sie deshalb bitte ausschließlich die endgültige PDF-Datei und nicht das Manuskript aus Word, InDesign oder LaTeX, um abweichende Formatierungen, Umbrüche etc. zu vermeiden. Falls die Druckerei Änderungen an der Datei vornimmt, also z.B. Leerseiten einfügt bzw. entfernt oder sogar Umbrüche ändert, lassen Sie sich bitte die entsprechende Datei geben und informieren uns darüber.
Ein Lebenslauf muss nicht in der Dissertation veröffentlicht werden (s. PromO §13, Abs. 3, Satz 1). Da die Online-Version der Dissertation dauerhaft weltweit zur Verfügung steht, empfehlen wir aus Datenschutzgründen darauf zu verzichten. Bitte entfernen Sie ggf. den Lebenslauf und passen das Inhaltsverzeichnis entsprechend an, bevor Sie die Datei hochladen. In diesem Fall achten Sie bitte darauf, dass in den Druckexemplaren ebenfalls kein Lebenslauf enthalten ist, da die Online- und die Druckversion genau übereinstimmen müssen.
Eine spätere Löschung nach erfolgter Veröffentlichung ist nicht mehr möglich.
Zusätzlich benötigen wir noch die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Lizenzbedingungen.
Zur Abgabe der Druckexemplare sowie der dazugehörigen Unterlagen wenden Sie sich bitte an das Team Publikationsdienste (T3) der Universitätsbibliothek.
Weitere Informationen zur Abgabe und zum weiteren Vorgehen finden Sie hier.
Nach der Freigabe Ihrer Dissertation durch die Dekanin/den Dekan bzw. die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Promotionsausschusses werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt, dass Ihr Dokument nun veröffentlicht wurde.
Habilitationen
Auch Habilitationsschriften, die an der Universität Stuttgart entstanden sind, sollen veröffentlicht werden (s. HabilO §12, Abs. 1, Satz 1).
Wie bei den Dissertationen haben Sie auch hier die Wahl zwischen mehreren Veröffentlichungsarten. Eine mögliche Veröffentlichungsart ist die elektronische Veröffentlichung Ihrer Habilitationsschrift auf OPUS. Weitere mögliche Veröffentlichungsarten sind die Veröffentlichung in einem Verlag oder im Eigendruck bzw. in einer Institutsreihe oder als kumulative Habilitationsschrift.
Für eine elektronische Veröffentlichung Ihrer Habilitationsschrift melden Sie sich bitte in OPUS an, tragen alle notwendigen Angaben zur Beschreibung Ihrer Arbeit ein und laden die zugehörige(n) Datei(en) auf OPUS hoch.
Bevor Sie Ihre Datei(en) auf OPUS hochladen, achten Sie bitte darauf, dass diese bestimmte technische Rahmenbedingungen erfüllen.
Bitte klären Sie außerdem vor der elektronischen Veröffentlichung die urheber- und lizenzrechtliche Seite, damit der Veröffentlichung keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Nachdem Sie Ihre Arbeit hochgeladen und wir sie unter formalen Aspekten geprüft haben, bekommen Sie eine Rückmeldung von uns, ob aus unserer Sicht alles in Ordnung ist.
Falls Änderungen vorzunehmen sind, können wir das Dokument an Sie zurückverweisen und Sie können die Korrektur durchführen. Bitte beachten Sie, dass nach erfolgter Veröffentlichung keine Änderungen mehr durchgeführt werden können.
Wenn alles in Ordnung ist, können Sie die 5 Druckexemplare der Habilitationsschrift, die Sie zusätzlich zur elektronischen Form abliefern sollten, anfertigen lassen.
Die Online- und die Druckversion müssen genau übereinstimmen, um die korrekte Zitierbarkeit Ihrer Arbeit zu gewährleisten. Das bedeutet, auch die Formatierung und die Seitenzählung müssen identisch sein. Drucken Sie deshalb bitte ausschließlich die endgültige PDF-Datei und nicht das Manuskript aus Word, InDesign oder LaTeX, um abweichende Formatierungen, Umbrüche etc. zu vermeiden. Falls die Druckerei Änderungen an der Datei vornimmt, also z.B. Leerseiten einfügt bzw. entfernt oder sogar Umbrüche ändert, lassen Sie sich bitte die entsprechende Datei geben und informieren uns darüber.
Ein Lebenslauf muss nicht in der Habilitationsschrift enthalten sein. Da die Online-Version der Habilitationsschrift dauerhaft weltweit zur Verfügung steht, empfehlen wir aus Datenschutzgründen darauf zu verzichten. Bitte entfernen Sie ggf. den Lebenslauf und passen das Inhaltsverzeichnis entsprechend an, bevor Sie die Datei hochladen. In diesem Fall achten Sie bitte darauf, dass in den Druckexemplaren ebenfalls kein Lebenslauf enthalten ist, da die Online- und die Druckversion genau übereinstimmen müssen.
Eine spätere Löschung nach erfolgter Veröffentlichung ist nicht mehr möglich.
Zusätzlich benötigen wir noch die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Lizenzbedingungen.
Zur Abgabe der Druckexemplare sowie der dazugehörigen Unterlagen wenden Sie sich bitte an das Team Publikationsdienste (T3) der Universitätsbibliothek.
Nach der Freigabe Ihrer Habilitationsschrift durch die Dekanin/den Dekan bzw. die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Habilitationsausschusses werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt, dass Ihr Dokument nun veröffentlicht wurde.
Sonstige Qualifikationsarbeiten
Studierende der Universität Stuttgart können von ihnen selbst angefertigte Qualifikationsarbeiten (Bachelor-, Master-, Studienarbeiten etc.) ebenfalls auf OPUS veröffentlichen. Voraussetzung ist, dass die Veröffentlichung durch die Betreuerin/den Betreuer befürwortet wird.
Für eine elektronische Veröffentlichung Ihrer Qualifikationsarbeit melden Sie sich bitte in OPUS an, tragen alle notwendigen Angaben zur Beschreibung Ihrer Arbeit ein und laden die zugehörige(n) Datei(en) auf OPUS hoch.
Bevor Sie Ihre Datei(en) auf OPUS hochladen, achten Sie bitte darauf, dass diese bestimmte technische Rahmenbedingungen erfüllen.
Bitte klären Sie außerdem vor der elektronischen Veröffentlichung die urheber- und lizenzrechtliche Seite, damit der Veröffentlichung keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Nachdem Sie Ihre Arbeit hochgeladen und wir sie unter formalen Aspekten geprüft haben, bekommen Sie eine Rückmeldung von uns, ob aus unserer Sicht alles in Ordnung ist.
Falls Änderungen vorzunehmen sind, können wir das Dokument an Sie zurückverweisen und Sie können die Korrektur durchführen. Bitte beachten Sie, dass nach erfolgter Veröffentlichung keine Änderungen mehr durchgeführt werden können.
Außerdem benötigen wir noch die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Lizenzbedingungen einschließlich der Zustimmung Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers.
Liegen uns alle erforderlichen Daten und Dokumente vollständig vor, wird das Dokument freigegeben. Sie werden automatisch per E-Mail benachrichtigt, dass Ihr Dokument nun veröffentlicht wurde.