Anmeldung für einen Arbeitswagen

nur am Standort Stadtmitte

Anmeldung Arbeitswagen / Stadtmitte

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Datenschutz

Informationen nach Art. 13 DS-GVO

Ergänzend zu bzw. übereinstimmend mit den Allgemeinen Datenschutzhinweisen der Universität Stuttgart gelten für die Reservierung von Schließfächern, Arbeitsräumen und Arbeitswagen der Universitätsbibliothek folgende Hinweise:

Verantwortlich im datenschutzrechtlichen Sinne:
Universität Stuttgart
Keplerstraße 7
70174 Stuttgart
Deutschland
Tel: +49 711/685-0
E-Mail: poststelle@uni-stuttgart.de

Datenschutzbeauftragter
Universität Stuttgart
Datenschutzbeauftragter
Breitscheidstraße 2
70174 Stuttgart
Tel: +49 711 685-83687
Fax: +49 711 685-83688
E-Mail: datenschutz@uni-stuttgart.de

Beschreibung und Kategorien von Daten
Die angezeigten Formularfelder werden zusammen mit Datum und Uhrzeit der Anmeldung in strukturierter Form in einer Datenbank erfasst. Bei erfolgter Zuteilung eines Raumes, eines Schließfaches bzw. eines Arbeitswagens erfolgt die weitere Datenverarbeitung mit Hilfe der Bibliothekssoftware aDIS/BMS.

Zweck
Durchführung und Bestätigung der Reservierung von Schließfächern, Arbeitsräumen und Arbeitswagen.

Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 DS-GVO in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz LDSG (Baden-Württemberg).

Empfänger
Empfänger der mittels Formular übertragenen personenbezogenen Daten sind die für die Reservierung zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung Benutzung. Die Software und Server für die Webseite und damit für die Datenbanken zur Speicherung der Anmeldedaten werden von IZUS/TIK betrieben. Die Verarbeitung innerhalb der Bibliothekssoftware aDIS/BMS der Firma aStec-Systeme e.G. erfolgt im Auftrag der Universität Stuttgart durch das Bibliotheksservicezentrum Baden-Württemberg (BSZ). Die Server werden vom Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV) der Universität Tübingen als Unterauftragnehmer des BSZ betrieben.

Dauer der Speicherung
Nach sechs Monaten wird der Eintrag automatisch aus der Datenbank gelöscht. Mit Rückgabe des Schlüssels wird der Vorgang aus dem Bibliothekskonto gelöscht. Die Verknüpfung mit den Nutzerdaten bleibt danach noch drei Monate intern im System gespeichert.

Folgen der Nichtangabe, Widerspruchs- bzw. Beseitigungsmöglichkeit
Ohne Pflichtangaben ist die Reservierung von Schließfächern, Arbeitsräumen und Arbeitswagen nicht möglich. Dieses Angebot der Universitätsbibliothek ist ein freiwilliges Zusatzangebot.

Ihre Rechte
Sie haben das Recht, von der Universität Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte Daten berichtigen zu lassen.

Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.

Bitte wenden Sie sich dazu per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten der Universität Stuttgart.

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Rechtsvorschriften verstößt. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

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