Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 24. März 2026 die Regelung des Landes Baden Württemberg, nach der Hochschulen ihre Wissenschaftler*innen durch Satzung zur Ausübung des gesetzlich verankerten Zweitveröffentlichungsrechts verpflichten sollen, als mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig erklärt..
Die Universität Konstanz wollte auf Basis des baden-württembergischen Landeshochschulgesetzes (§ 44 Abs. 6 LHG BW) in einer Satzung die Wissenschaftler*innen dazu verpflichten, ihre Publikationen nach einer gewissen Frist auf einem Repositorium zu veröffentlichen. Hochschullehrende hatten daraufhin Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht.
Nun entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Regelung zur Zweitveröffentlichungspflicht im baden-württembergischen Landeshochschulgesetz nichtig ist. Es hält die Regelung für unvereinbar mit Vorschriften des Grundgesetzes über die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern. Demnach fehlt dem Land Baden-Württemberg die Zuständigkeit für die Erlassung der vorgenannten Regelung.
Open Access-Engagement ist bereits etabliert
Das freiwillige Open Access-Engagement und Open Access-Publizieren ist bereits so sehr in der Wissenschaftskultur verankert, dass die Auswirkungen an den Universitäten als gering eingeschätzt werden. Die meisten Forschenden nutzen ihr gesetzliches Zweitveröffentlichungsrecht freiwillig, um Publikationen frei zugänglich zu machen.
Die Universitätsbibliothek Stuttgart unterstützt ihre Forschenden mit Informationen zu Open Access, der Finanzierung von Open Access-Publikationen und der Bereitstellung von Infrastrukturen wie dem Publikationsserver OPUS. Als Angehörige der Universität Stuttgart können Sie über den Publikationsserver OPUS Zweitveröffentlichungen Ihrer Aufsätze und sonstigen Forschungsbeiträge publizieren.
Zweitveröffentlichung im Rahmen des Projektes DeepGreen
Als Betreiberin des Publikationsservers OPUS nimmt die Universitätsbibliothek Stuttgart am Projekt DeepGreen teil.
Mit Hilfe einer zentralen "Datendrehscheibe" werden hierbei Publikationen, die Open Access publiziert werden oder auf dem grünen Weg zweitveröffentlicht werden können, von den teilnehmenden Verlagen (u.a. MDPI, Frontiers, DeGruyter, Wiley, Springer, Elsevier) gesammelt und an zur Zweitveröffentlichung berechtigte institutionelle Repositorien verteilt.
Den Autor*innen der Universität Stuttgart entsteht dabei kein zusätzlicher Arbeitsaufwand.
Weiterführende Informationen
Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-024.html
Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/03/ls20260324_2bvl000318.html?nn=68080
Zu Zweitveröffentlichungen an der Universität Stuttgart:
https://www.oa.uni-stuttgart.de/opus/zweitveroeffentlichungen/
Zu OPUS:
https://elib.uni-stuttgart.de/home
Zu DeepGreen:
https://info.oa-deepgreen.de/