Erwerbung von Medien

Erwerbung und Inventarisierung von Büchern, Zeitschriften und elektronischen Ressourcen

Erwerbung und Nachweis von Literatur sind getrennte Arbeitsschritte!
Bitte beachten Sie, dass nach der Erwerbung der Literatur diese zusätzlich auch für den Katalog gemeldet werden muss (auch wenn zuvor eventuell bereits eine Erwerbungsabstimmung statt gefunden hat!)!

Institutsbibliotheken können gedruckte Literatur aus dem In- und Ausland selbständig erwerben. Dabei ist die Wahl des Lieferanten frei.

Tipp
Geben Sie bei der Bestellung immer an, dass es sich um eine Bestellung für eine Bibliothek handelt. Dann erhalten Sie auch bei der preisgebundenen deutschen Literatur den Bibliotheksrabatt von 5% (§7 Abs. 2 BuchPrG).

Tipp
Die der Universitätsbibliothek (UB) gewährten Rabatte bei ausländischer Literatur können auch von den Institutsbibliotheken in Anspruch genommen werden. Eine aktuelle Liste erhalten Sie bei der Koordinierung Dezentrale Bibliotheken.

 

Elektronische Ressourcen (E-Books, E-Zeitschriften, Datenbanken) werden nicht für eine einzelne Institution sondern immer für den campusweiten Zugriff lizenziert. Daher erfolgt die Erwerbung von elektronischen Ressourcen immer zentral über die  Universitätsbibliothek (UB)

Anfragen bitte per Mail

Die Anschaffung bestimmter Medien (z. B.  Zeitschriften, Fortsetzungswerke, teure Werke ab 200 € und Mehrfachexemplare) muss vor der Erwerbung mit der Universitätsbibliothek abgestimmt werden (siehe Handbuch der Verwaltung, Sonstiges, Abstimmung der Literaturerwerbung).

Die Abstimmung mit der UB erfolgt dabei über ein Formular das zur Bezahlung der Rechnung beigelegt werden muss. 
Bitte bewahren Sie bei Zeitschriftenabonnements und zur Fortsetzung bezogenen Werken eine Kopie der erfolgten Abstimmung auf, da der Nachweis von der Universitätskasse auch mehrfach eingefordert werden kann.

Die Inventarisierung von erworbenen Medien wird dringend empfohlen.
Dabei spielt die Form des Nachweises (konventionelles Inventarbuch oder elektronische Liste / Datenbank) keine Rolle.

Die für einen Nachweis der ausgegebenen Mittel benötigten Angaben sind

  • Betrag
  • Datum
  • ausgegeben für (Titel etc.)

Üblicherweise wird der Lieferant, über den die Medien bezogen werden, ebenfalls notiert.

Die Vergabe einer Inventarnummer ist nicht zwingend notwendig.

Wichtig: Damit die Daten aktuell gehalten werden muss bei Aussonderungen gekennzeichnet werden, was nicht mehr im Besitz der Institutsbibliothek ist. Informationen rund um Aussonderungen finden Sie auf einer eigenen Seite.

 

Koordinierung Dezentrale Bibliotheken

Holzgartenstr. 16, 70174 Stuttgart

Karin Sanwald

 

Koordinierung Dezentrale Bibliotheken,
Bibliotheksstatistik,
Koordination aDIS/BMS

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